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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzfabrik Berlin e.V. für Unterrichtsangebote
 

§ 1 Allgemeines: Fördermitgliedschaft, Anmeldung, Preise

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen sowie den darauf beruhenden Leistungen zum Kursprogramm, den Workshops und dem Dance Intensive-Programm zugrunde.

a) Die Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen der Tanzfabrik Berlin e. V. setzt eine Fördermitgliedschaft voraus. Der Jahresbeitrag beträgt 5,- € und ist 12 Monate gültig.

b) Die Teilnahme am Unterrichtsprogramm der Tanzfabrik Berlin erfordert eine vorherige Anmeldung und Vorkasse.

c) Es gelten die von uns ausgewiesenen Preise. Die für das Kursprogramm gültigen Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Arbeitslose können nur in Verbindung mit einer 10er-/30er-/50er-Karte in Anspruch genommen werden. Für Live-Percussion wird keine Ermäßigung gewährt. Den Wechsel eines Lehrers behalten wir uns vor. Für das Workshopprogramm gelten die in den Programmen angegebenen Ermäßigungstermine und -modalitäten.

§ 2 Teilnahmemöglichkeiten und Bezahlung

a) Einzelstunden im Kursprogramm
Einzelstunden berechtigen zur Teilnahme nur an der gekauften Einzelstunde und sind vor vorab zu bezahlen. Eine Ermäßigung wird beim Kauf von Einzelstunden nicht gewährt.

b) 10er-/30er-/50er-Karten
Diese sind sechs Monate gültig, Die Wahl der Kurse ist frei. Eine Mischung aus 60/90/120 Minuten-Kursen ist nur bei 30er- und 50er- Karten möglich. Durch den Erwerb einer 10er-/30er-/50er-Karte wird ein oder mehrere Kurs(e) ab Kaufdatum verbindlich gebucht. Eine Ratenzahlung ist möglich. Nicht genommene Stunden verfallen nach Ablauf der Gültigkeit der Karte.10er-/30er-/50er-Karten sind nicht übertragbar.

c) Workshops
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und verpflichtet zur Zahlung der Workshopgebühr. Ermäßigungen können bis zu einer bestimmten Frist gewährt werden (siehe aktuelles Workshopprogramm). Bei Überweisungen gilt das Datum des tatsächlichen Eingangs auf dem Konto der Tanzfabrik Berlin e. V. Bei einer Überschreitung der Teilnehmerzahl oder bei Ausfall des Workshops wird der gesamte Betrag zurückerstattet.

d) Kindertanz
Die Anmeldung und die Abklärung aller Modalitäten erfolgt direkt bei der Lehrerin. Während der Berliner Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

e) Dance Intensive-Programm
Die Aufnahme in das Dance Intensive Programm erfolgt über die Teilnahme an einer dafür ausgeschriebenen, offenen Klasse, einem Informationsgespräch und der Zustimmung über die Aufnahme durch die Leitung. Im Falle, dass eine Klasse im Kursprogramm voll belegt ist, haben die Dance Intensive Teilnehmer/ innen Vortritt vor den anderen Schüler/innen , bei pünktlichen Erscheinen bzw. vorab Ankündigung ihrer Teilnahme an dem Kurs. Die Schüler/innen des Dance Intensive Programms können im Rahmen ihres Ausbildungsprogramms an 2 Workshops kostenfrei teilnehmen und bekommen für alle weiteren Workshops 20 % Ermäßigung, maximal bis zu 12 Monate nach Beendigung ihres Programms.

§ 3 Urlaubs- und Krankheitsfälle

a) Kursprogramm
Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung können versäumte Termine nur innerhalb der Gültigkeitsdauer der 10er-/30er-/50er-Karten nachgeholt werden. Rückerstattungen sind nicht möglich.

b) Workshopprogramm
Ein Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung nach dem im aktuellen Workshopprogramm als Frühbucherfrist/Rücktrittsdatum genannten Termin ist nicht möglich, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt. Bei einem Rücktritt wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€ erhoben.

§ 4 Haftung, Garderobe

a) Jeder Teilnehmer muss selbst einschätzen, welchen Schwierigkeitsgrad und welche Übungen er sich körperlich zumuten kann. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tanzfabrik Berlin e. V. übernimmt keine Haftung

b) Bargeld oder Wertsachen sollten nicht in der Garderobe gelassen werden, sondern mit ins Tanzstudio genommen werden. Die Tanzfabrik Berlin e. V. übernimmt für abhanden gekommene Sachen keine Haftung.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg.


Berlin, den 1.10.2010
Vorstand der Tanzfabrik Berlin e. V. – L. Orlok, G. Müller, C. Flaig



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